Kindeswohlgefährdung bezeichnet Situationen, in denen das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes erheblich beeinträchtigt wird oder zu werden droht. Es handelt sich um jede Form von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch, die das Wohl und die Entwicklung eines Kindes ernsthaft gefährden.
In Deutschland gab es im Jahr 2022 insgesamt 62.300 Fälle von Kindeswohlgefährdung.
Pädagog:innen in Kindertagesstätten und Schulen haben eine besondere Verantwortung im Kinderschutz. Sie sind oft diejenigen, die Kinder regelmäßig sehen und Veränderungen in ihrem Verhalten oder körperlichen Zustand bemerken können. Daher müssen sie besonders wachsam sein und über die richtigen Schritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung informiert sein.
Formen der Kindeswohlgefährdung
- Physische Misshandlung: Körperliche Gewalt gegen das Kind, wie Schläge, Tritte oder Verbrennungen.
- Emotionale Misshandlung: Psychische Gewalt, wie ständiges Anschreien, Demütigungen oder Drohungen. Beispielsweise, wenn ein Kind regelmäßig von anderen Kindern und / oder Erwachsenen erniedrigt oder beschimpft wird.
- Vernachlässigung: Die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes nach Nahrung, Kleidung, medizinischer Versorgung oder emotionaler Zuwendung werden nicht erfüllt.
- Sexueller Missbrauch: Sexuelle Handlungen an oder vor dem Kind sowie die Einbeziehung des Kindes in sexuelle Aktivitäten.
Welche Anzeichen der Kindeswohlgefährdung gibt es?
Es gibt verschiedene Anzeichen, die darauf hindeuten, dass es einem Kind schlecht geht. Das kann durch Vernachlässigung und / oder Gewalt verursacht worden sein. Dazu zählen zum Beispiel:
Körperliche Anzeichen
- Untergewicht
- Rückstände in der körperlichen Entwicklung
- ständige Erkrankungen
- ungepflegtes Erscheinungsbild
- unversorgte Krankheiten
- Hämatome an ungewöhnlichen Stellen, Brandwunden und Knochenbrüche
- Verletzungen im genitalen, analen oder oralen Bereich
- Geschlechtskrankheiten
Auch psychosomatische Problematiken wie Schlafstörungen, Einnässen, Selbstverletzungen oder Essstörungen können auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten.
Psychische Anzeichen
- Auffälliges Verhalten wie Aggressivität, Ängstlichkeit oder Rückzug
- Selbstunsicherheit
- Unruhe
- Depressionen
- extreme Scham- und Schuldgefühle
- distanzloses Verhalten
Kognitive Anzeichen
Auch kognitive Anzeichen sind Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung. Dazu gehören zum Beispiel:
- Sprachsstörungen
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Wahrnehmungsstörungen
- Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen
Prävention und Intervention
Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) regelt die Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Erzieher:innen und andere pädagogische Fachkräfte sind verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Jugendamt zu informieren. Dies gilt auch, wenn das Gespräch mit den Eltern keine ausreichende Klärung bringt oder eine Gefährdung weiterhin besteht.
Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Gefährdungsrisiko abzuschätzen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bei dringendem Verdacht auf eine akute Gefahr müssen unverzüglich Maßnahmen zum Schutz des Kindes eingeleitet werden.
Wichtige Punkte hinsichtlich Prävention und Intervention sind:
- Sensibilisierung und Schulung: Erzieher:innen und pädagogisches Personal sollten regelmäßig geschult werden, um Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu erkennen und entsprechend zu handeln. Beispielsweise gibt es Fortbildungen zu den Themen Kinderschutz und Meldepflichten.
- Dokumentation und Beobachtung: Verdächtige Beobachtungen sollten sorgfältig dokumentiert und beobachtet werden, beispielsweise mithilfe eines Protokolls, um wiederholte Auffälligkeiten festzuhalten.
- Meldung und Zusammenarbeit: Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten umgehend die zuständigen Behörden informiert werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Sozialarbeiter:innen, Jugendämtern und anderen sozialen Diensten ist entscheidend.